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Wer übernimmt die Kosten für meine Stomaversorgung

Die Kosten für notwendige Hilfsmittel zur Stomaversorgung werden von den gesetzlichen Krankenkassen übernommen.

Aber welche Hilfsmittel sind tatsächlich notwendig und welche nicht? Um das zu regeln haben die die Spitzenverbände der Krankenkassen gemäß gesetzlicher Vorgaben ein Hilfsmittelverzeichnis erstellt. In diesem Verzeichnis sind die grundsätzlich erstattungsfähigen Hilfsmittel zur Stomaversorgung mit einer Hilfsmittelnummer aufgeführt. Aber auch wenn ein benötigtens Hilfsmittel keine Hilfsmittelnummer hat, kann es vom Arzt verordnet werden.

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Die ToDo-Liste hilft dir bei der Suche nach antworten rund um das Stoma und dem Leben mit Stoma und zeigt dir was du selbst schon vorbereiten kannst und was für Möglichkeiten und Rechte du hast. Wie bei einer normalen ToDo-Liste kannst du dann die einzelnen Punkte abhaken.
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